Aufgaben des Schulelternbeirat:
- Der Schulelternbeirat hat die Aufgabe, die Erziehungs- und Unterrichtsarbeit der Schule zu fördern und mitzugestalten. Der Schulelternbeirat soll die Schule beraten, sie unterstützen, ihr Anregungen geben und Vorschläge unterbreiten.
- Der Schulelternbeirat vertritt die Eltern gegenüber der Schule, der Schulverwaltung und gegenüber der Öffentlichkeit. Er nimmt die Mitwirkungsrechte der Eltern wahr.
- Die Schulleiterin oder der Schulleiter unterrichtet den Schulelternbeirat über alle Angelegenheiten, die für das Schulleben von wesentlicher Bedeutung sind.
- Der Schulelternbeirat ist anzuhören bei allen für die Schule wesentlichen Maßnahmen, insbesondere bei
- Veränderungen des Schulgebäudes, der schulischen Anlagen und Einrichtungen,
- der Einführung neuer Lern- und Arbeitsmittel, soweit nicht der Schulbuchausschuss zuständig ist,
- Anträgen an den Schulträger mit Bezug auf den Haushaltsplan der Schule,
- der Einrichtung von freiwilligen Unterrichtsveranstaltungen (z.B. Arbeitsgemeinschaften),
- Fragen im Zusammenhang mit Regelungen der Beförderung der Schülerinnen und Schüler,
- Regelungen zur Ausstattung der Schulbibliothek und der Schülerbücherei,
- der Festlegung der beweglichen Ferientage.