17. April 2020

Nach knapp vier Wochen der Schulschließung ohne regulären Unterricht, Notbetreuung und Lernen zu Hause befinden wir uns aktuell in den Ferien, doch blicken wir natürlich voraus und wollen wissen: Wie geht es nach den Osterferien weiter?

Am 15. April haben Bundes- und Länderministerien neue Regelungen und eine eingeschränkte Lockerung vereinzelter Beschränkungen, auch in Schulen, beschlossen. Grundsatz bleibt: Das Infektionsgeschehen muss kontrolliert werden und alle Kontaktbeschränkungen (Abstand! Desinfektion! Hände waschen! ggf. Masken tragen etc.) bleiben unverändert erhalten. Damit ist klar, dass jegliche Wiederaufnahme eines Schulbetriebes unter strengen Regeln stattfindet und keinesfalls normaler Klassenunterricht sein wird! Wir sind alle den gesetzlichen und von Experten gestützten Vorgaben der Bundes- und Landesregierung sowie der amtlichen Vorgaben verpflichtet. Zeitlich haben wir jetzt zumindest einige Hinweise, wie wir weiter planen können. Die Elterninformation des Ministeriums vom 16.4. finden Sie hier.

Alle folgenden Informationen stehen unter dem Vorbehalt, dass eine zunehmende Gefährdungslage die Lockerungen wieder rückgängig macht.

  • Am 4. Mai beginnt ein der Unterricht unserer Abschlussklassen im 4. Schuljahr. Dabei werden die Klassen voraussichtlich in zwei Lerngruppen geteilt. Der Unterricht findet für die betroffenen Schülerinnen und Schüler dann im wöchentlichen Wechsel zwischen Präsenzunterricht in der Schule und pädagogischen Angeboten zum Lernen zu Hause (Homeschooling) statt.
  • Alle weiteren organisatorischen Regelungen und Durchführungsbestimmungen werden wir im Laufe der kommenden Woche unter Berücksichtigung offizieller Vorgaben festsetzen und spätestens am 30. April für alle Viertklässler kommunizieren.
  • Für alle anderen Klassenstufen (1 – 3) wird die seit 16. März angebotene Notbetreuung weitergeführt, die Versorgung der Kinder zu Hause mit Lernangeboten wird fortgesetzt und ist immer am dienstags morgens auf der Homepage zu finden.
  • Es ist möglich, dass der Kreis der Eltern, die die Notbetreuung in Anspruch nehmen können, durch die vorsichtigen Lockerungen im Einzelhandel ausgeweitet wird. Eine individuelle Abklärung mit der Schulleitung ist immer notwendig. Eine Notbetreuung kann – wenn wir den Infektionsschutz ernst nehmen – keine Betreuung großer Gruppen sein und muss unter Berücksichtigung der Infektionsschutzauflagen auch personell und räumlich zu leisten sein!

Kinder für die Notbetreuung bitte wie bisher anmelden:

schulleitung@gsimvogelgesang.de

Für unsere Planung brauchen wir den Namen und die Klasse des Kindes, die Tage und Zeiten, an denen die Betreuung genutzt werden muss sowie eine Telefonnummer, unter der wir Sie für Rückfragen erreichen können.

Für aktuelle Informationen verfolgen Sie bitte unsere Homepage!

Sonnige Grüße und bleiben Sie gesund

Karina Kauf



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